Artikel zum Thema ‘fehlende Kommunikation der Eltern’

KG Berlin: Kein Wechselmodell gegen den Willen der Eltern

Das  Wechselmodell -das Kind lebt  zu gleichen Zeitanteilen abwechselnd im Haushalt eines Elternteils- darf grundsätzlich nicht gegen den Willen eines Elternteils gerichtlich angeordnet werden. Im zur Entscheidung des Kammergerichts stehenden Fall, würde dem Kind ein Wechselmodell eher schaden. Es bestünde die Gefahr, dass die entstehenden Konflikte aufgrund der fehlenden Kommunikation der Eltern auf dem Rücken des Kindes ausgetragen werden. Das Konfliktpotenzial wäre sogar größer, da sich der Vater auf das Wechselmodell nur gezwungener Maßen eingelassen hätte.

KG Berlin, Beschluss vom 14. 3. 2013, 13 UF 234/12