Artikel zum Thema ‘Entzugserscheinungen’

Pathologisches Spielen führt nicht zwingend zur Einschränkung der Schuldfähigkeit

Nach Auffassung des Bundesgerichtshofes können in schweren Fällen der Spielsucht allerdings psychische Defekte und Persönlichkeitsveränderungen auftreten, die eine ähnliche Struktur und Schwere wie stoffgebundene Suchterkrankungen aufweisen. Wie bei Substanzabhängigkeit kann daher auch bei Spielsucht eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähikeit angenommen werden, wenn diese zu schwersten Persönlichtkeitsveränderungen und starken Entzugserscheinungen geführt hat. Zudem müssten die begangenen Straftaten der Fortsetzung des Spielens gedient haben.( BGH 5 StR 377/Urteil  7.11.13)