Artikel zum Thema ‘BGH’

Keine Absicht bei Steuerhinterziehung erforderlich

Wie der BGH erneut in einer Revisionsentscheidung betont, genügt für eine Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung, dass der Täter den Steueranspruch dem Grunde und der Höhe nach kennt oder zumindest für möglich hält und ihn auch verkürzen will. Einer Absicht oder eines direkten Hinterziehungsvorsatzes bedarf es nicht.
Die vom Landgericht verhängte Freiheitsstrafe von einem Jahr, ausgesetzt zur Bewährung war auch aus diesem Grund nicht zu beanstanden.
( BGH Beschluß vom 26.6.12)