Artikel zum Thema ‘Bewährungsstrafe’

Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Hebamme wegen Unzuverlässigkeit

Eine Hebamme war u.a. wegen fortgesetzten Abrechnungsbetruges in 54 Fällen und einem Schaden von über 21.000.-EUR zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden mit der Folge, dass ihr zudem die Erlaubnis entogen wurde, sich weiter Hebamme zu nennen. Das OVG Lüneburg hat dies als rechtmäßig angesehen, da die Hebamme in gravierender Weise gegen ihre Berufspflichten verstoßen habe. Bei der Prüfung, ob ein solcher Verstoß vorliege, sei die gesamte Persönlichkeit und die Lebensumstände zu würdigen, so dass und nicht nur berufsbezogene Verfehlungen  die Annahme der Unzuverlässigkeit begründen könnten. (OVG Lüneburg, 04.03.2014, 8LA 138/13)

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Urteil wegen Körperverletzung gegen Zahnarzt aufgehoben

Der Angeklagte war u.a. wegen zu Unrecht unter Vollnarkose gezogener elf  Zähne wegen Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt und ihm war für zwei Jahre die Berufsausübung untersagt worden.

Auf die Revision des Angeklagten hat das Oberlandesgericht Naumburg jetzt das Urteil der Vorinstanz aufgehoben und zur erneuten Entscheidung an eine andere Kammer des zuständigen Landgerichts zurückverwiesen. Das Oberlandesgericht hat die widersprüchlichen Angaben des Landgerichts zu einer möglichen Einwilligung der Patientin gerügt. Darauf kommt es für das Vorliegen der Strafbarkeit des Arztes allerdings entscheidend an.( OLG Naumburg 30.10.13, 105 Ss 172/13)