Artikel zum Thema ‘Beschäftigung’

Keine Bewilligung von Arbeitslosengeld nach Beschäftigung im europäischen Ausland

Obwohl Unionsbürger Freizügigkeit in allen europäischen Staaten genießen und sich deshalb auch auf Beschäftigungszeiten in anderen Unionsstaaten berufen dürfen, gilt dieser Grundsatz nicht uneingeschränkt.Vielmehr bedarf es eines aktuellen Bezuges zum deutschen Arbeitsmarkt wie dies bei Grenzgängern der Fall sei. Das hat das Bayerische Landessozialgericht entschieden. Vor dem Hintergrund der europäischen Arbeitsmigration hat diese Entscheidung eine erhebliche Bedeutung für Arbeitnehmer. ( Bayerisches Landessozialgericht L 9 AL 198/13 B, Beschluss 11.12.13)

 

Auch während eines Kündigungsschutzverfahrens muss ein Gekündigter zur Vermittlung bereit sein

Nach einer Kündigung durch den Arbeitgeber muss ein Arbeitsloser auch während der Dauer eines von ihm eingeleiteten Kündigungsschutzverfahrens vor dem Arbeitsgericht den Vermittlungsversuchen der Agentur für Arbeit zur Verfügung stehen. Er muss bereit sein, eine Beschäftigung aufzunehmen und an Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung teilzunehmen. Anderenfalls fehlt es an den Voraussetzungen für die Gewährung von Arbeitslosengeld. (Sozialgericht Stuttgart S 5 AL 4769/12)