Artikel zum Thema ‘Bagatellgrenze’

Bagatellgrenze beim unerlaubten Entfernen vom Unfallort

Nach inzwischen überwiegender Meinung ist der Tatbestand der Unfallflucht nicht erfüllt bei Bagatellschäden von unter 50,00 €. Bei der Bestimmung der Bagatellgrenze befindet sich die Rechtsprechung in Bewegung, so dass auch bei geringfügig höheren Fremdschäden der Versuch unternommen werden sollte, ein entsprechendes Ermittlungsverfahren bereits im Anfangsstadium zur Einstellung zu bringen.

Rufen Sie uns an!