Artikel zum Thema ‘Auslieferungshindernis’

Auslieferungshindernis Strafandrohung

Ein mit europäischem Haftbefehl gesuchter Italiener wurde auf Ersuchen britischer Behörden in Berlin vorläufig festgenommen. Die Briten hatten auch die Auslieferung des Mannes beantragt.Den Antrag der Generalstaatsanwaltschaft, die Auslieferung für zulässig zu erklären, hat des Kammergericht durch Beschluss zurückgestellt. Die Auslieferung ist per Gesetz unzulässig, wenn die einem Auslieferungsersuchen zugrunde liegende Tat nach dem Recht des ersuchenden Staates mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht ist und eine Überprüfung der Vollstreckung nicht spätestens nach zwanzig Jahren erfolgt. Eine verbindliche Erklärung der britischen Behörden zum Überprüfungszeitpunkt liege aber nicht vor.(KG Beschluss 4.4.14, (4)151AuslA199/13(300/13)