Artikel zum Thema ‘Arbeitsunfähigkeit’
Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit auch bei langjähriger Suchterkrankung
Im vorliegenden Fall hatte das Bundesarbeitsgericht darßber zu entscheiden, ob die gesetzliche Krankenversicherung zur Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit verpflichtet ist, wenn ein langjährig alkoholkranker Arbeitnehmer trotz zweier stationärer Entzugstherapien mit einhergehender Arbeitsunfähigkeit erneut infolge eines Rßckfalls arbeitsunfähig erkrankt. Grundsätzlich sind die Krankenkassen zur Entgeltfortzahlung verpflichtet, wenn den Arbeitnehmer kein Verschulden an der Arbeitsunfähigkeit trifft. Das Arbeitsgericht hatte deshalb ein Sachverständigengutachten zu der Frage einzuholen, ob der Arbeitnehmer den Rßckfall verschuldet hat. Der Gutachter hat sich wegen eines Ursachenbßndels, das im konkreten Fall zum Rßckfall gefßhrt hat, nicht eindeutig positionieren kÜnnen. Das geht laut Bundesarbeitsgericht zu Lasten der Krankenkasse.( BAG 10 AZR 99/14, Urteil vom 18.03.2015)
Fotos vom Arbeitnehmer bei Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit zulässig
Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass ein arbeitsunfähig krankgeschriebener Arbeitnehmer, der in einer Autowaschanlage ein Auto reinigt, von seinem Vorgesetzten fotografiert werden darf. Es habe zwar ein Eingriff in das allgemeine PersÜnlichkeitsrecht des Arbeitnehmers stattgefunden. Dieser Eingriff war jedoch gerechtfertigt durch schutzwßrdige Interessen des Arbeitgebers, da sich im konkreten Fall der Verdacht aufgedrängt habe, die Arbeitsunfähigkeit sei nur vorgetäuscht gewesen. (LAG Rheinland-Pfalz 11.07.13, 10 SaGa 3/13)