Artikel zum Thema ‘Ansprüche nach Verkehrsunfall’

Autoreparatur? Verweis auf freie Fachwerkstatt unzulässig!

Der BGH weist Kfz-Versicherer gern mal wieder in die Schranken!

Zunehmend verweisen die Kfz-Versicherungen in Unfallangelegenheiten die Geschädigten zur Reparatur ihres Fahrzeugs in eine kostengünstigere Fachwerkstatt. Dies müssen die Geschädigten jedenfalls dann nicht hinnehmen, wenn ihr Fahrzeug drei Jahre oder jünger ist, so der BGH in seiner Entscheidung vom 22.6.2010.

Der Geschädigte eines Verkehrsunfalls ist schadensrechtlich so zu stellen, wie er stehen würde, wenn es den Verkehrsunfall nie gegeben hätte! Wir stehen Ihnen bei der Geltendmachung Ihrer Schadenersatzansprüche jederzeit gern zur Verfügung!

 

Rechtsanwaltskanzlei

Katrin Zink & Bettina Rudolf