Artikel zum Thema ‘Angeklagte’

Urteil wegen volksverhetzenden Wahlwerbespots der NPD rechtskräftig

Das Urteil des Landgerichts Berlin gegen den ehemaligen NPD-Bundesvorsitzenden und den früheren Landesvorsitzenden der NPD Berlin wegen Volksverhetzung zu 10 bzw. 8 Monaten Freiheitstrafe ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen der beiden Angeklagten verworfen. Den beiden Angeklagten war vorgeworfen worden, in einem Wahlwerbespot in Berlin lebenden Ausländern pauschal kriminelle Neigungen unterstellt und sie für alle in Berlin begangenen Straftaten verantwortlich gemacht zu haben. ( BGH 08.08.13- 5 StR  285/13)

Ärzte rechtskräftig wegen des Vorwurfes der Körperverletzung mit Todesfolge und des Betruges freigesprochen

Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil des Landgerichts Kempten  bestätigt, das zwei Mediziner vom Vorwurf der Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und des Betruges freigesprochen hat. Den Angeklagten lag zur Last, an einem alkoholkranken, an Leberzirrhose leidenden Patienten ohne genügende Aufklärung eine Leberzelltransplantation durchgeführt und dadurch den Tod des Patienten verursacht zu haben. Darüberhinaus hat die Staatsanwaltschaft den Angeklagten vorgeworfen, der Krankenversicherung des Geschädigten die Abrechenbarkeit ihrer Behandlung vorgespiegelt zu haben, obwohl sie wußten, dass diese nicht vom Leistungsspiegel der Krankenversicherung erfasst war. Das Gericht hat zu Gunsten der Angeklagten eine hypothetische Einwilligung des Geschädigten angenommen, da beide Ärzte irrig davon ausgegangen seien, den Geschädigten ausreichend insbesondere über die Risiken des Eingriffs informiert zu haben. Den Betrugsvorwurf sahen die Richter ebenfalls als nicht erwiesen an, da die Ärzte bereits vor der Abrechnung einen Antrag auf Anerkennung der Vergütungsfähigkeit der durchgeführten Operation gestellt hatten. (BGH 1 StR 320/12, Urteil vom 20.02.13)

 

JUGENDSTRAFE?

Jugendstrafe darf nur verhängt werden, wenn schädliche Neigungen oder die Schwere der Schuld nachgewiesen sind.
Eine erneute Begriffsbestimmung durch den Bundesgerichtshof!

Der Bundesgerichtshof hat Strafaussprüche des Landgerichts Zwickau aufgehoben.
Das Gericht hatte zwei Heranwachsende zu Jugend-und Freiheitsstrafen wegen Drogendelikten verurteilt.Dabei hat es rechtsfehlerhafte Feststellungen zur Begründung getroffen.
So hat der Bundesgerichtshof es nicht als ausreichend angesehen, schädliche Neigungen bei einem Angeklagten anzunehmen, nur weil drei bereits verhängte Sanktionen nicht ausgereicht hätten, den Heranwachsenden von der Begehung weiterer Straftaten abzuhalten. Ebensowenig war es ausreichend, die vom Gericht angenommene Schwere der Schuld auf den äußeren Unrechtsgehalt der Tat zu stützen.

Entscheidend im Jugendstrafecht ist vielmehr, inwieweit sich die charakterliche Haltung und die Persönlichkeit sowie die Tatmotivation des Jugendlichen oder Heranwachsenden in vorwerfbarer Schuld niedergeschlagen haben.

Beihilfe zur Einfuhr mit Betäubungsmitteln

In einem Fall hatte die Angeklagte ihren Freund begleitet, der aus den Niederlanden Heroin in nicht geringer Menge nach Deutschland gebracht hat. Das Landgericht Wuppertal hatte die Frau zunächst wegen Beihilfe verurteilt. Der Bundesgerichthof hat das Urteil auf die Revision hin aufgehoben. Das Gericht hat ausgeführt, dass das Wissen und die Billigung der Angeklagten des Handelns des Mitangeklagten nicht für die Annahme der Beihilfe zu dessen Tat ausreiche. Eine Billigung der Tat ist nur dann als Hilfeleisten und damit als Beihilfe zu werten, wenn sie dem Täter gegenüber zum Ausdruck gebracht und dieser dadurch in seiner Bereitschaft zu Handeln bestärkt wird. Nichtstun ist keine Förderung der Haupttat.
BGH, Beschluß vom 31.5.12- 3 StR 178/12