Artikel zum Thema ‘ยง 1666 BGB’

Mitteilungen des Statistischen Bundesamtes :

Elf von 1.000 Ehen im Jahr 2010 geschieden

Im Jahr 2010 wurden in Deutschland rund 187.000 Ehen geschieden; damit wurden elf von 1.000 bestehenden Ehen geschieden.

Zum Vergleich: Im Jahr 1992 wurden von 1.000 bestehenden Ehen sieben Ehen geschieden. Das war der bisherige Tiefststand seit der Wiedervereinigung.

Bei den im Jahr 2010 geschiedenen Ehen wurde der Scheidungsantrag meist von der Frau gestellt, und zwar in 52,9 % der Fรคlle. 38,9 % der Antrรคge reichte der Mann ein. In den รผbrigen Fรคllen beantragten beide Ehegatten die Scheidung gemeinsam.

Bei der Mehrzahl aller Ehescheidungen in 2010 waren die Ehepartner bereits seit einem Jahr getrennt: 151.100 Ehen (80,8 %) wurden 2010 nach einjรคhriger Trennung geschieden. Bei 3.100 Scheidungen hatten die Partner noch kein Jahr in Trennung gelebt. Die Zahl der Scheidungen nach dreijรคhriger Trennung lag bei 31.600, wobei die Gerichtsurteile vorwiegend im frรผheren Bundesgebiet (einschlieรŸlich Berlin) ausgesprochen wurden.

2010 betrug die durchschnittliche Ehedauer bei der Scheidung 14 Jahre und 2 Monate. 1992 waren es lediglich 11 Jahre und 6 Monate gewesen. 2010 setzte sich somit der Trend der vergangenen Jahre zu einer lรคngeren Ehedauer bis zur Scheidung weiter fort. Von den 2010 geschiedenen Ehepaaren hatten knapp die Hรคlfte Kinder unter 18 Jahren.

Nr. 335 v. 13.9.2011

Eltern jedes dritten Neugeborenen sind nicht verheiratet

Immer mehr Kinder werden in Deutschland auรŸerhalb einer Ehe geboren. Der Anteil der auรŸerehelichen Geburten an allen lebend geborenen Kindern hat sich in den letzten 20 Jahren mehr als verdoppelt: Er stieg von 15 % im Jahr 1990 auf rund 33 % im Jahr 2010. Besonders schnell verlief diese Entwicklung Ende der 1990er Jahre, in den letzten Jahren hat sie sich verlangsamt. 2010 stieg der Anteil der auรŸerehelichen Geburten gegenรผber dem Vorjahr vergleichsweise geringfรผgig um 0,5 Prozentpunkte.

Zwischen dem frรผheren Bundesgebiet und den neuen Lรคndern bestehen deutliche Unterschiede. Im frรผheren Bundesgebiet werden die meisten Kinder nach wie vor in einer Ehe geboren, im Jahr 2010 betrug hier der Anteil der auรŸerehelichen Geburten lediglich 27 %. In den neuen Lรคndern waren im Jahr 2010 bei mehr als sechs von zehn Neugeborenen die Eltern nicht miteinander verheiratet (61 %).

Am hรถchsten im bundesdeutschen Vergleich war der Anteil der auรŸerehelichen Geburten in Sachsen-Anhalt (64 %) und Mecklenburg-Vorpommern (64 %). In Berlin hatte jedes zweite Neugeborene nicht verheiratete Eltern (50 %). Innerhalb der alten Bundeslรคnder wiesen Bremen (39 %), Hamburg (36 %) sowie Schleswig-Holstein (35 %) ein รผberdurchschnittlich hohes Niveau auf.

Vor allem zum Zeitpunkt der ersten Geburt sind Eltern oft (noch) nicht verheiratet. 43 % der Erstgeborenen hatten 2010 im Bundesdurchschnitt nicht verheiratete Eltern, im frรผheren Bundesgebiet waren es 36 % und in den neuen Lรคndern 74 %. Bei zweiten und weiteren Geburten ist der Anteil geringer. Jedoch waren auch รผber 8 000 der vierten oder weiteren Geburten einer Mutter auรŸerehelich (24 %).

Wie hoch der Anteil der Eltern ist, die nach der Geburt eines gemeinsamen Kindes heiraten, lรคsst sich nicht genau bestimmen. Es besteht jedoch ein Zusammenhang zwischen dem Anteil auรŸerehelicher Geburten einerseits und der Hรคufigkeit der Ehen mit gemeinsamen vorehelichen Kindern andererseits. Von 1991 bis 2010 ist der Anteil der Ehen mit gemeinsamen vorehelichen Kindern in Deutschland von 8 % auf 20 % gestiegen. Er ist auรŸerdem in denjenigen Bundeslรคndern hรถher, in denen auch die auรŸerehelichen Geburten besonders verbreitet sind. So hatten 2010 in den neuen Lรคndern 36 von 100 Brautpaaren mindestens ein voreheliches gemeinsames Kind, wรคhrend dies im Westen Deutschlands in lediglich 16 von 100 Fรคllen vorkam.

Der Anteil der auรŸerehelich Geborenen in Deutschland liegt unterhalb des Durchschnitts in der Europรคischen Union – dieser lag nach Angaben von Eurostat im Jahr 2009 bei knapp 38 %. Am hรถchsten war der Anteil der auรŸerehelichen Geburten 2009 in Estland (59 %), besonders gering war er in Griechenland (7 %). In Frankreich waren bei 53 % der Neugeborenen die Eltern nicht miteinander verheiratet, in GroรŸbritannien bei 46 %, in ร–sterreich bei 39 % und in Italien bei 24 %.

Nr. 294 v. 12.8.2011

12.700 Sorgerechtsentzรผge im Jahr 2010

Weil eine Gefรคhrdung des Kindeswohls anders nicht abzuwenden war, haben die Gerichte in Deutschland im Jahr 2010 in rund 12.700 Fรคllen den vollstรคndigen oder teilweisen Entzug der elterlichen Sorge angeordnet. Rechtsgrundlage fรผr diese MaรŸnahme ist ยง 1666 BGB. Gegenรผber dem Jahr 2009 bedeutet dies eine Steigerung um rund 500 Fรคlle (+ 4%). In rund 9 700 Fรคllen รผbertrugen die Gerichte das Sorgerecht ganz oder teilweise auf die Jugendรคmter, in den รผbrigen Fรคllen einer Einzelperson oder einem Verein.

Bei einem teilweisen Entzug der elterlichen Sorge wird zum Beispiel das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder die Vermรถgenssorge entzogen. Bei der รœbertragung des teilweisen Sorgerechts an ein Jugendamt wurde in rund 2.200 Fรคllen (23%) nur das Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen. Mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht ist die Befugnis verbunden, Entscheidungen des alltรคglichen Lebens zu treffen.

Nr. 251 v. 6.7.2011