Dauerobservation eines rückfallgefährdeten Straftäters rechtmäßig

Datum:

9. Juli 2013

Themen:

Strafrecht

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Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein Westfalen hat die polizeiliche Observation eines rückfallgefährdeten Sexualstraftäters für rechtmäßig erklärt. Die Maßnahme durfte nach Ansicht des Gerichts auf die polizeiliche Generalklausel gestüzt werden. Die Auswirkungen der längerfristigen Observation seien auch für die Familienangehörigen, die den Verurteilten nach dessen Entlassung aus der Strafhaft bei sich aufgenommen hatten, hinzunehmen. (Urteil vom 05.07.2013, 5 A 607/11)