Arbeitsrecht – Urlaubsabgeltung

Datum:

14. Dezember 2011

Themen:

Arbeitsrecht

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Text:

Keine Urlaubsabgeltungsansprüche für die Erben (BAG Urteil vom 20.09.11)
Gemäß §7Abs 4 BUrlG ist der Urlaub abzugelten, wenn er wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht genommen werden kann.Verstirbt der Arbeitnehmer allerdings, erlischt der Urlaubsanspruch. Er wandelt sich nicht nach §7Abs.4 BUrlG in einen Abgeltungsanspruch um und geht daher nach § 1922 BGB auch nicht auf die Erben über.

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