Verkehrsrecht
Verkehr allgemein.
Das Verkehrsrecht ist sehr umfangreich und verlangt nach einer speziellen Kenntnis der Materie. Zu meinem Schwerpunkt gehört:
Fahrerlaubnisrecht: dazu gehören die Erteilung, Versagung und Entziehung der Fahrerlaubnis. Meine Tätigkeit umfasst die Beratung bei Erwerb der Fahrerlaubnis, bei Führerscheinmaßnahmen im Strafrecht und im verwaltungsrechtlichen Führerscheinverfahren (Alkohol, Drogen, Fahrerlaubnis auf Probe, Mehrfachtäter-Punktesystem, Medizinisch-Psychologische Untersuchung)
Verkehrsunfallsachen: dazu zählen die Durchsetzung ihrer Ansprüche nach einem Verkehrsunfall und die Abwehr unberechigter Ansprüche. Als Unfallgeschädigter hat man grundsätzlich Anspruch auf einen unabhängigen Sachverständigen zur Ermittlung der Schadenshöhe und einen Rechtsanwalt zur Schadensregulierung. Die Kosten werden der Haftplichtversicherung des Unfallverursachers als Schadensposition in Rechnung gestellt.
Ihre Rechte als Geschädigte sind umfassend und bedürfen unbedingt der anwaltlichen Bearbeitung, da Ihnen sonst Ihr Geld verloren geht. Ihnen stehen nach Intensität des Unfalls neben Ersatz der Sachschäden an Ihrem Fahrzeug, an der Bekleidung, dem Gepäck und dem beschädigten Fahrzeuginhalt Ansprüche auf Mietwagen oder Nutzungsausfall auch über eine im Sachverständigengutachten festgelegte Dauer, merkantile Wertminderung, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden, vermehrte Bedürfnisse, Schmerzensgeld und weitere Ersatzpositionen zu.
Wenden Sie sich nach einem Verkehrsunfall als erstes an mich und beraten sich über das weitere Vorgehen!
Versicherungsrecht: hierunter fallen Streitigkeiten mit Ihrer eigenen Versicherung aus dem Vertragsverhältnis. Das Vertragsverhältnis ist wechselseitig von verschiedenen Rechten und Pflichten gekennzeichnet. Die Anforderungen der Versicherung an den Versicherungsnehmer sind sehr hoch und führen oft zu Streit, wenn die Versicherung aufgrund von Pflichtverletzungen eine Regulierung in der Haftpflicht- oder Kaskoversicherung verweigert. Neben der mißlichen Zahlungsverweigerung kann Ihre Versicherung eine behauptete Pflichtverletzung auch zum Anlass nehmen und von Ihnen eine Beteiligung am Schaden verlangen.
Fahrzeugkauf und -leasing: aus den Vertragsverhältnissen resultieren besondere Probleme bei der Störung des Vertragsverhältnisses durch Verstoss gegen Leistungspflichten. Die Durchführung der Sachmangelgewährleistung bereitet in der Praxis große Probleme und ist aus juristischer Sicht an zwingend vorgeschriebene Formalien gebunden, deren Nichtbeachtung einen schmerzlichen Rechtsverlust nach sich ziehen kann. Durch vorzeitige Beendigung der Vertragsverhältnisses durch Widerruf, durch Kündigung oder Totalschaden entstehen Rückabwicklungsverhältnisse, die der eigehenden Prüfung und gründlichen Bearbeitung bedürfen.