Strafrecht

Rechtsanwältin Bettina Rudolf

Das Gebiet des Strafrechts umfasst insbesondere

  • das Vermögens- und Betäubungsmittelstrafrecht,
  • das Verkehrs- und Jugendstrafrecht,
  • die Körperverletzungs- und Tötungsdelikte sowie
  • das Recht der Nebenklage.

Strafverteidigung ist seit 1996 mein Tätigkeitsschwerpunkt. 2010 habe ich darüber hinaus den Fachanwaltslehrgang Strafrecht mit gutem Erfolg absolviert.
Gerade im Bereich der Strafverfolgung werden die Menschen oft mit erheblichen staatlichen Sanktionen, z. B. Durchsuchungen, Beschlagnahmen sowie Blutentnahmen, oder gar einer Festnahme konfrontiert, denen es zu begegnen gilt.

Kompetente Verteidigung bedeutet für mich:

  • Sie umfassend zu beraten und zu begleiten sowie eine auf Ihre Person und Lebenssituation ausgerichtete Verteidigungsstrategie zu entwickeln,
  • engagiertes und fachlich fundiertes Auftreten gegenüber den anderen Verfahrensbeteiligten wie z. B. Staatsanwaltschaft und Gericht,
  • Sie in jedem Verfahrensstadium vor rechtswidrigen Übergriffen der Staatsgewalt zu schützen.

Ich empfehle Ihnen folgende Handlungsweisen:

  • Sie bekommen einen Anhörungsbogen von der Polizei; rufen Sie mich an! Es besteht für Sie keine Verpflichtung, zur Polizei zu gehen. Sie sollten in jedem Fall von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen und erst nach Akteneinsicht durch die Verteidigung das weitere Vorgehen besprechen.
  • Sie werden festgenommen; machen Sie keine Angaben zur Sache, sondern rufen Sie sofort an!
  • Sie erhalten einen Strafbefehl; für den Fall, dass Sie mit dem Inhalt nicht einverstanden sind, haben Sie zwei Wochen Zeit, Einspruch einzulegen. Kommen Sie vorbei, dann hole ich zunächst die Akte, um mit Ihnen gemeinsam zu entscheiden, welcher nächste Schrift sinnvoll ist.

Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich vertrauensvoll an mich.

Ihre Bettina Rudolf

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