Ehe- und Familienrecht
Das Ehe- und Familienrecht ist seit 1999 mein besonderer Tätigkeitsschwerpunkt.
Familienrecht umfasst insbesondere folgende Teilbereiche: Eheschließung, Ehescheidung, Eheverträge, Vermögensauseinandersetzung, Zugewinnausgleich, Sorgerecht und Umgangsrecht in Bezug auf gemeinsame Kinder; Unterhaltsansprüche von minderjährigen und volljährigen Kindern, getrenntlebenden oder geschiedenen Ehegatten sowie von nicht miteinander verheirateten Eltern sowie Vaterschaftsanfechtungsklagen und Vaterschaftsfeststellungsklagen. Zum Teil weisen familienrechtliche Angelegenheiten auch strafrechtliche Bezüge auf, so dass sich die Kombination unserer Rechtsgebiete hier besonders bewährt.
Meine anwaltliche Beratung im Familienrecht kann bereits mit der Frage beginnen, was vor einer Eheschließung zu bedenken ist und welche gesetzlichen Rechte und Pflichten während einer Ehe bestehen. Bereits zu diesem Zeitpunkt kann ein auf Ihre Bedürfnisse und Ihre individuelle Situation abgestimmter Ehevertrag Klarheit schaffen und mögliche eheliche Auseinandersetzungen, z. B. über das Vermögen, Unterhalt oder die Rente vermeiden.
Auch Paaren einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ist zu empfehlen, bereits vor oder während des gemeinsamen Zusammenlebens umfassende Regelungen zu treffen, z.B. gemeinsame Kinder betreffend, vertragliche Regelungen bei gemeinsamen Darlehen oder bei im Miteigentum stehenden Immobilien betreffend etc.
Die Auswirkungen des Familienrechts erlebt der Mandant oft als besonders einschneidend. Zum einen ist sein ganz persönlicher Status betroffen und zum anderen wirken die Regelungen, die im Zuge eines Scheidungsverfahrens getroffen werden, oft weit in die Zukunft. Gerade deshalb ist es mein besonderer Anspruch, meine Mandanten kompetent, umfassend und sachgerecht zu beraten und dabei auch die emotionale Seite, die jeder Familienrechtsfall mit sich bringt, angemessen zu berücksichtigen.
Ich möchte für meine Mandanten interessenentsprechende, praxisorientierte, nachhaltige und kostengünstige Lösungen in allen nachfolgend benannten Teilbereichen erzielen und für sie und mit Ihnen kämpfen!
Eherecht und Scheidungsrecht
- Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen
- Aufhebung der Ehe und Scheidung vor einjähriger Trennung
- Einvernehmliche und streitige Ehescheidung
- Zugewinnausgleich
Unterhaltsrecht
- Unterhalt minderjähriger und volljähriger Kinder
- Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt
- Unterhalt der nicht verheirateten Kindesmutter
- Unterhalt der Eltern gegenüber den Kindern
- Abänderung von Unterhaltstiteln (z. B. von Jugendamtsurkunden, gerichtlichen Beschlüssen, Vergleichen)
Sorgerecht
- gemeinsame und alleinige elterliche Sorge
- Personensorge, Vermögenssorge, Gesundheitsfürsorge
- Aufenthaltsbestimmungsrecht
- Abänderung von gerichtlichen Entscheidungen und Vereinbarungen zum Sorgerecht/ Aufenthaltsbestimmungsrecht
Umgangsrecht
- Umgangsrecht und Umgangspflicht des Vaters und der Mutter
- Kindeswille
- Verfahrenspfleger
- Umgangsrecht der Großeltern oder des/der früheren Lebensgefährten/in
- Erziehungsfähigkeit
Weitere Schwerpunkte
- Vermögensauseinandersetzung anlässlich der Ehescheidung
- Hausratsteilung; Zuweisung der ehelichen Wohnung/ Haus; Gewaltenschutz
- Vaterschaftsanfechtung, Abstammung und Adoption
- Versorgungsausgleich und Rentenanwartschaften
- Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und eingetragenen Lebenspartnerschaft