angebliche Vergewaltigung einer Lehrerin – langjährige Freiheitsstrafe

Datum:

31. Oktober 2014

Themen:

Strafrecht

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Die Angeklagte hatte einen Kollegen wahrheitswidrig beschuldigt, sie im Jahr 2001 vergewaltigt zu haben. Der Lehrer wurde deshalb zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt, die er vollständig verbüßt hat. Erst in einem späteren Wiederaufnahmeverfahren wurde er schließlich 2011 freigesprochen. Nach seiner Entlassung war er auf Sozialleistungen angewiesen und verstarb frühzeitig im Sommer 2012. Der Bundesgerichtshof hat jetzt das Urteil des Landgerichts Darmstadt bestätigt, das die Lehrerin zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten wegen Freiheitsberaubung in mittelbarer Täterschaft verurteilt hat. ( BGH 22.10.14, 2 StR 62/14)