Keine unangemessen hohe Abschleppkosten für Falschparker

Datum:

16. Juli 2014

Themen:

Verkehrsrecht

Schlagwörter:

, , ,

Text:

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes müssen Falschparker keine unangemessen hohen Abschleppkosten tragen, wenn sie ihr Fahrzeug unberechtigt auf einem privaten Kundenparkplatz abstellen, sondern nur die ortsüblichen Kosten. Auch nicht erstattungsfähig sind die Kosten für die Überwachung der Parkflächen. (BGH Urteil 04.07.2014, V ZR 229/13)