Der Nachweis eines Sozialbetruges erfordert eine genaue Berechnung des Schadens

Datum:

2. Juli 2014

Themen:

Strafrecht

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Nach Ansicht des OLG Dresden muss ein Strafgericht bei einer Verurteilung wegen Sozialbetruges den Anspruch, welcher einem Angeklagten nach den für die Leistungsbewilligung geltenden Sozialvorschriften berechtigt zusteht, den tatsächlich erhaltenen Unterstützungszahlungen gegenüberstellen. Darüberhinaus seien nicht alle fortlaufenden Sozialbetrügereien gleich als gewerbsmäßig und damit als wesentlich  strenger zu bestrafen anzusehen. ( OLG Dresden, 25.04.14, 2 OLG 24 Ss 778/13)